Damit ein Gebot von eBay berücksichtigt wird, muss es höher als das aktuell angezeigte Höchstgebot plus Erhöhungsschritt sein.
Dieses Gebot wird Mindestgebot genannt.
Die Erhöhungsschritte sind variabel und unterscheiden sich bei den einzelnen Länderdomains. Die für eBay-Deutschland geltenden Erhöhungsschritte können Sie hier nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/buy/bid-increments.html
Ist Ihr Gebot niedriger als das Mindestgebot, wird es von eBay abgelehnt. Sie erhalten darüber weder eine Bestätigung per E-Mail noch taucht das Gebot in der Gebotsliste auf.
Das Mindestgebot wurde nicht erreicht.
- Robert Beer
- Administrator
- Beiträge: 5315
- Registriert: 11.03.2004, 15:40
Das Mindestgebot wurde nicht erreicht.
Viele Grüße aus Berlin
Robert Beer
Robert Beer
Re: Mindestgebot nicht erreicht.
Hallo, ich habe jetzt schon zum zweiten Mal einen Artikel nicht ersteigert, obwohl mein Schnapper-Gebot 80 Ct. über dem Endgebot lag (Erhöhungsschritt ist doch 50 Ct.?).
Worann kann das liegen? (Engebot war 59,05 mein Gebot 59,88)
Gruß, Steffi
Worann kann das liegen? (Engebot war 59,05 mein Gebot 59,88)
Gruß, Steffi
Re: Mindestgebot nicht erreicht.
Hallo Steffi,
Gruß, Christoph
Daran, dass ab 50 Euro der Erhöhungsschritt 1 Euro beträgt. (Der Link zur Ebay-Seite dazu steht oben in Roberts Beitrag.)unicorn62 hat geschrieben:Hallo, ich habe jetzt schon zum zweiten Mal einen Artikel nicht ersteigert, obwohl mein Schnapper-Gebot 80 Ct. über dem Endgebot lag (Erhöhungsschritt ist doch 50 Ct.?).
Gruß, Christoph
Re: Mindestgebot nicht erreicht.
Man sollte vielleicht dazu noch erwähnen, daß die hier verwendete Definition des Mindestgebots nichts zu tun hat mit dem Mindestgebot, das ein Verkäufer beim Einstellen vorgeben kann.