Mit Schnapper Artikel 2 Mal gekauft!?

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9.mai1998
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Mit Schnapper Artikel 2 Mal gekauft!?

Beitrag von 9.mai1998 »

Guten Abend,
ich habe am 21. September über den SchnapperPro per Sofortkauf einen Artikel (Staubsauger) gekauft und am selben Tage noch online überwiesen. Der Staubsauger wurde heute geliefert, bis dahin alles bestens. Jetzt habe ich in meinem Mailpostkasten eine Nachricht, dass ich nochmal einen Staubsauger gekauft habe!? Einer reicht mir - wie kann das passieren?
Staubfreie Grüße
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Robert Beer
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Beitrag von Robert Beer »

Diese Frage kann ich leider überhaupt nicht beantworten. Aber ich könnte mir folgende Ursache zusammenreimen:

Sie haben einen Festpreisartikel übernommen und ein Gebot dafür in SchnapperPro eingegeben. Danach haben Sie die Sofort-Bieten Funktion ausgelöst und dadurch einen Staubsauger gekauft.
Nun kommen zwei wichtige Annahmen: Der Artikel war mehrfach vorhanden, und Sie haben das Gebot in SchnapperPro nicht gelöscht.

Dann hätte SchnapperPro in letzter Sekunde noch einen weiteren Staubsauger ersteigert.
Viele Grüße aus Berlin
Robert Beer
9.mai1998
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Beitrag von 9.mai1998 »

Guten Abend,
ja, so war das wohl. Aber eines verstehe ich nicht: Warum muss ich ein Gebot löschen, wenn ich bereits erfolgreich gekauft habe? Wenn ich einen Artikel kaufen möchte -egal, ob Sofortkauf und mehrfach vorhanden, oder gegen Höchstgebot- gebe ich mein Gebot ab und bekomme den Zuschlag, oder auch nicht. Auf jeden Fall sollte die Sache damit erledigt sein, oder?
Das kann doch nicht Sinn der Sache sein! Habe ich vielleicht irgendwo etwas überlesen?

Danke und Gruß
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Robert Beer
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Beitrag von Robert Beer »

9.mai1998 hat geschrieben:.....Das kann doch nicht Sinn der Sache sein!
Das stimmt eigentlich.

Normalerweise dürften Sofort-Kaufen Artikel in einer Snipersoftware überhaupt nicht anzutreffen sein. Bei denen macht es ja wirklich keinen Sinn in letzter Sekunde zu kaufen.

Trotzdem habe ich diese Artikel mit berücksichtigt, da etliche Beschwerden wegen nicht ersteigerter Artikel kamen... :?

Insgsamt denke ich, dass ein Programm natürlich Vorkehrungen gegen missbräuchliche Benutzung bieten muss. Aber hier sehe ich kein Defizit.

Der Verkäufer dieser Staubsauger handelt sicher gewerblich. Da kannst Du in jedem Fall von dem ungewollten Kauf zurücktreten.
Viele Grüße aus Berlin
Robert Beer
9.mai1998
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Beitrag von 9.mai1998 »

Hallo,
ok, das werde ich versuchen, aber mit welcher Begründung und wo steht das?
Meines Wissens sind Tools, wie der Schnapper bei ebay doch gar nicht zugelassen, oder? Da kann ich doch nicht sagen, dass mein Schnapper ohne meinen Willen zugeschlagen hat. Das ist doch mein Problem und nicht das des Händlers!? Und wenn der das an ebay weiterleitet, machen die mir vielleicht noch Stress!
Was passiert mit den entstandenen Gebühren? Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass ebay die zurückerstattet, wenn nachgewiesen wird, dass das Geschäft nicht zustande kam. Aber sicher bin ich mir da nicht. Kann jemand helfen?

Ist schon eine lustige Situation - für Außenstehende!
Wenn jemand kurzfristig noch einen wirklich guten Miele-Staubsauger (Testsieger) zum guten Preis gebrauchen kann, der kann sich ja schnell melden, dann können wir das ganz unkomliziert regeln.

Vielleicht sollte da programmierseitig etwas geregelt werden. Sowas kann ja u.U. auch andere Dimensionen annehmen. Man stelle sich vor, dass man bei ebay irgendwann mal Immobilien kaufen kann und ein Interessent bietet per Sofortkauf auf ein Fertighaus, was es ja auch mehrfach gibt - und bekommt dann vor Ablauf der Auktion nochmals den Zuschlag!? Was soll der mit 2 Häusern (und wie soll er sie bezahlen?) Da hab' ich ja mit meinen 2 Staubsaugern noch richtig Glück gehabt!

Also, Spaß beiseite. Ich hoffe, dass ich das mit dem Händler vernünftig regeln kann und da niemandem ein Schaden entsteht.

Im schlimmsten Fall nehme ich halt auch den zweiten Staubsauger. Das Geld habe ich durch den Schnapper durch supergünstige Einkäufe im letzten Jahr dreimal reingeholt. Insoweit will ich da gar nicht motzen.

Aber es wäre doch gut, wenn sowas nicht Anderen passieren würde.

In diesem Sinne, viele Grüße aus Bonn
Peter Müller

Aber Spaß beiseite.
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Robert Beer
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Beitrag von Robert Beer »

Hallo Peter,

der Gesetzgeber hat Verbrauchern gegenüber Versandhändlern eine sehr gute Position verschafft. Der Rücktritt von einem Geschäft muss in keiner Weise begründet werden. Besonders einfach ist es, wenn der Artikel noch nicht verschickt wurde. Dann sind noch keine echten Kosten entstanden sondern nur geringer Aufwand.
Die eBay Gebühren erhält der Händler zurück. Insofern ist die Sache wirklich unkompliziert.

Ich glaube übrigens nicht, dass die Ursache für den ungewollten Kauf in der Software zu suchen ist. Du hast ein Gebot hinterlegt und ein Gebot manuell vorzeitig abgegeben. Das Programm hat also genau das getan, was Du von ihm verlangt hast....
Viele Grüße aus Berlin
Robert Beer
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