Verstoßt Schnapper gegen deutsches Recht? Oder?
Was meint der Autor darüber:
<a href="http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=1160">
http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=1160</a>
<i><u>Der Einsatz von Sniper-Software verstößt gegen die Regeln der gängigen
Onlineauktionshäuser, da der Teilnehmer die Identifikationsdaten an ein
automatisches System weitergeben muss. Zugleich wird der übliche ordnungsgemäße
Ablauf der Online-Auktion behindert. Es ist daher wettbewerbswidrig eine solche
Sniper-Software zu vertreiben.
Urteil vom 16. Juli 2002 – 312 O 271/02; rechtskräftig
CoR 10/02, 763</u></i>
Ich frage, weil ich den Schnapper kaufen will und bin nicht sicher, ob das Programm noch lange am Leben bleibt wenn es nicht berechtigt ist?
Wettbewerbswidrigkeit?
- Robert Beer
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Re: Wettbewerbswidrigkeit?
In keiner Weise.DiZil hat geschrieben:Verstoßt Schnapper gegen deutsches Recht?
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass auch nur im entferntesten eine solche Behauptung rechtfertigen könnte.
Zu behaupten, der Einsatz eines Snipers würde den üblichen ordungsgemässen Ablauf einer Online-Auktion behindern, ist schlicht dumm. Aber die Dummheit ist ja bekanntlich grenzenlos....
Dieses Hamburger Gericht hatte auch schon einmal behauptet, bei Einsatz von Snipern stehe der Gewinner einer Auktion schon von vornherein fest. Diese Richter haben also noch nicht einmal ansatzweise die Funktion eines Sniper-Programms verstanden.
Das Landgericht Berlin hat bei einer identischen Klage korrekt festgestellt, dass der Einsatz von Sniper-Programmen nicht wettbewerbswidrig ist.
Viele Grüße aus Berlin
Robert Beer
Robert Beer