sunyatasun hat geschrieben:Zur Rechtsinterpretation.
Ist die Angabe einer öffentlich zugänglichen URL
gleichzusetzen mit der Weitergabe von Copyrightgeschütztem Material?
Nein!
HA! Das ist ja eines meiner Fachgebiete.
Wir müssen unterscheiden zwischen
- (Raub-)Kopieren z.B. auf die eigene Festplatte
- Setzen eines Links
- Traffic-Klau
- Kopieren darf man nur mit der Zustimmung des Besitzers. Und diese Zustimmung muß im Streitfall vom Kopierer nachgewiesen werden. (Eine eMail hat vor Gericht übrigens 0 (i.Worten: null) Beweiskraft.
- Beim Setzen eines Links vertritt man den eventuell Rechtsverletzenden Link mit und wird u.U. mit bestraft. z.B. Wer einen Link auf einen harmlosen Text oder ein harmloses Bild setzt wird auch dann haftbar gemacht, wenn der Inhalt dieses Links nachträglich zu einem Straftatbestand wird und man den Link (auch aus Unkenntniss) aufrecht erhält. Dem kann man nur entgegen wirken in dem man sich ausdrücklich von seinen Links distanziert. (Urteil vom 12. Mai 1998 durch das LG Hamburg)
- Von Traffic-Klau spricht man, wenn jemand z.B. eine Grafik, die auf einer fremden Homepage liegt, so in seine eigene Homepage einbaut, dass die Grafik beim Seitenaufruf sichtbar wird. Auf der Seite, woher man die Grafik hat, wird somit Traffic (Datentransfer) erzeugt. Dieser Zugriff auf fremde Datensätze ist in den meisten Fällen vom Homepagebesitzer, wo das Ursprungsbild liegt, nicht gewollt. Somit wird er ungefragt "bestohlen", ohne dass er selber einen Nutzen davon hat. Auch unberechtigte Zugriffe auf Downloadlinks, Musikstücke, Fotos etc. stellen einen "Diebstahl" am Serviceangebot eines Anderen dar.
sunyatasun hat geschrieben:Muß man ja wissen in Zeiten wie diesen.
Direkter noch gefragt, sollte man das lassen, obwohl es so viel Spaß macht?
Immer eine Genemigung holen, dann gibt's kein Problem.
sunyatasun hat geschrieben:Geliebte Rübe!
Könntest Du so überaus freundlich sein, mir die Verwendung Deiner
Lokomotivenbuchstaben zu genehmigen, damit wir uns auch weiterhin zur Freude aller befetzen können.
Ich genemige Dir die Verwendung meiner Lok-Buchstaben
in diesem Forum (Aber bitte nur hier.) Ich garantiere aber nicht daß sie jederzeit oder lange zur Verfügung stehen. Sie befinden sich auf einem Seminar-Übungs-Workspace der sehr oft 'umgegraben' wird.
Wenn Du sie Dir auf Deinen Webspace (wenn Du so was hast) kopieren möchtest: Bitte! Sie sind Freeware.
Robert Beer hat geschrieben:Ich habe keine Ahnung. Aber ich glaube, dass der Schaden, falls tatsächlich einer nachzuweisen sein sollte, minimal wäre.
Nein, Robert. Wir sind nicht in Amerika. Die deutsche Rechtsprechung geht im Gegensatz zur amerikanischen immer vom Allgeneinrecht aus. Und Urheberrechtsverstöße sind ein Allgemeinrecht (Wie das bürgerl. Gesetzbuch).
Wenn das mit Schuld abgeurteilt ist kann man erst in Deutschland (im Gegensatz zum USA-Recht lächerliche) Schadenersatzanstrüche stellen.